Alle Infos rund um das Thema Mehrweg für Betriebe und Verbraucher/-innen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund am die Mehrwegangebotspflicht und die Umsetzung in Betrieben.
Worum geht es in der Mehrwegangebotspflicht?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die Mehrwegangebotspflicht und ist in
§33 und §34 des Verpackungsgesetzes geregelt. Die deutsche Bundesregierung hat diese ein- geführt, um EU-Vorgaben für weniger Einwegverpackungen aus Plastik einzuhalten und so den Umweltschaden aufgrund des Abfallaufkommens zu reduzieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 10.000 € geahndet werden. Diese Pflicht muss in Zukunft auch regelmäßig über die Umweltämter/Gewerbeämter überprüft werden.
Welche Pflichten entstehen aus Mehrwegangebotspflicht für Betriebe?
Mehrwegverpackungen müssen ab sofort von solchen Betrieben angeboten werden, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr ohne weitere Zubereitung in Einwegbecher (unabhängig vom Material) oder Einwegbehältnisse (aus Kunststoff) anbieten (auch bei Lieferungen). Hierbei sind die allgemeinen Hygieneregelungen einzuhalten (§ 33 VerpackG).
Welche Betriebe machen in Ingolstadt mit?
Eine Übersicht von Betrieben, welche bereits Mehrwegoptionen anbieten gibt es auf der Karte der Kampagne „Einmal ohne, bitte“. Hier sind alle Betriebe aufgeführt, welche sich an der Kampagne beteiligen.
Außerdem erkennen Sie die Betriebe anhand der Aufkleber / Plakate „Einmal ohne, bitte“ und „Mehrweg ist der Weg“ im Schaufenster.
Unsere Unterstützungsangebote für Betriebe
Sie wollen Ihren Betrieb ebenfalls umstellen und Mehrwegoptionen anbieten? Im Rahmen unserer gemeinsamen Aktionskampagne der Landkreise und Städte der Region 10 stellen wir Ihnen Materialien und weiterführende Informationen zur Verfügung.
Unsere kostenlosen Materialien für Sie
Die Mehrwegangebotspflicht sieht vor, dass das Mehrwegangebot sowie die Option zur Befüllung von Kundenbehältnissen im jeweiligen Betrieb deutlich sichtbar gemacht werden müssen.
Hierfür stellen wir Ihnen folgende Materialien kostenlos zur Verfügung:
- Aufkleber Kampagne „Mehrweg ist der Weg“ (für Betriebe mit eigenen Mehrwegsystemen)
- Aufkleber Kampagne „Einmal ohne, bitte“ (für kleine Betriebe, die nur Kundenbehältnisse annehmen)
- DIN A3-Plakat der gemeinsamen Aktionskampagne der der Landkreise und Städte der Region 10
Gerne senden wir Ihnen die genannten Materialien zu. Es können selbstverständlich beide Kampagnen verwendet werden. Wenn Sie in Ingolstadt ansässig sind, dann richten Sie Ihre Bestellung bitte an die Stabsstelle Nachhaltigkeit der Stadt Ingolstadt (Tel.: 0841 305 2004, E-Mail: nachhaltigkeit@ingolstadt.de)
Die Kampagne "Einmal ohne, Bitte"
Wenn Sie sich an der Kampagne „Einmal ohne, bitte“ beteiligen möchten, müssen Sie sich lediglich vorab über die Plattform https://www.einmalohnebitte.de/ registrieren und der Stabsstelle Nachhaltigkeit telefonisch (0841 305 2004) oder per E-Mail (nachhaltigkeit@ingolstadt.de) mitteilen.
Die Anmeldung auf der Plattform ist für Sie kostenlos. Auf der Plattform wird für Sie zudem ein Eintrag auf einer Übersichtkarte angelegt, um so Ihren Betrieb sichtbar zu machen. Die Landkreise und Städte der Region 10 übernehmen die Kosten für die Teilnahme an der Kampagne.
Tipps zur Umsetzung der Kampagne
Aufkleber und / oder Plakat gut von außen sichtbar (Eingangstür / Fenster am Eingang) anbringen.
Bei Abholungen / Lieferungen Hinweis auf Ihrer (Online-)Speisekarte aufnehmen zur Möglichkeit der Mitnahme eigener Gefäße bzw. Nutzung des Mehrwegsystems.
Mehrwegsysteme gut sichtbar im Verkaufsraum aufstellen und bei Bestellung aktiv Nachfragen, ob ein Mehrwegsystem gewünscht ist.
Hilfestellung zur Umstellung auf ein Mehrwegsystem
Falls Sie von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sind und eigene Verpackungen anbieten müssen oder Ihren Betrieb auf Eigeninitiative umstellen wollen, finden Sie weitere Informationen sowie einen Einkaufsratgeber welche Art von Mehrwegverpackung für Sie in Frage kommen könnte auf dieser Internetseite: https://mehrweg-mach-mit.de/einkaufsratgeber-takeaway
Welche Anbieter von Mehrwegverpackungen es aktuell gibt, finden Sie auf dieser Übersichtstabelle.
Annahme von Kundenbehältnissen - Worauf achten?
Die Annahme von Kundenbehätnissen ist i.d.R. ohne Probleme möglich. Bei der Annahme von kundeneigenen Behältnissen in Kleinbetrieben der Gastronomie und artverwandten Betrieben ist insbesondere auf die Lebensmittelhygieneverordnung (§ 3 i.V.m. § 2) und auf die VO EG 852/2004 über die Lebensmittelhygiene (Art. 3 u. Anhang II, Kap. I u. X.) zu achten.
In der Checkliste von „Einmal ohne, bitte“ finden Sie weitere Informationen.
Ansprechpartner in der Region 10
Stadt Eichstätt:
E-Mail: sophie.schmidt@eichstaett.de
Webseite: https://www.eichstaett.de/einmalohnebitte/
Landkreis Eichstätt:
E-Mail: nachhaltigkeit@lra-ei.bayern.de
Stadt Ingolstadt:
E-Mail: nachhaltigkeit@ingolstadt.de
Stadt Neuburg a. d. Donau:
E-Mail: umwelt@neuburg-donau.de
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
E-Mail: klimaschutz@neuburg-schrobenhausen.de
Stadt Schrobenhausen:
E-Mail: klimaschutz@schrobenhausen.de
Landkreis Pfaffenhofen:
E-Mail: klimaschutz@landratsamt-paf.de
Eine Aktionskampagne der Landkreise und Städte der Region 10