Antidiskriminierungsstelle in Ingolstadt © Stadt Ingolstadt_Friedl

Antidiskriminierungsstelle in Ingolstadt mit der Gleichstellungsbeauftragten Barbara Deimel / © Stadt Ingolstadt / Friedl

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Ingolstadt

Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt beschließt den Aufbau einer Antidiskriminierungsstelle in Ingolstadt. Zunächst für eine Pilotphase von zwei Jahren.

Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes sind insbesondere der mögliche Aufbau und die Ausgestaltung einer Antidiskriminierungsstelle zu erarbeiten. Dabei soll sich über die Projektlaufzeit von zwei Jahren zeigen, wie oft und in welchem Ausmaß eine kommunale Antidiskriminierungsstelle von der Stadtgesellschaft angenommen wird.
Die Aufgabe übernimmt nun Barbara Deimel, eine der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ingolstadt.

Diskriminierung ist noch immer Teil der Gesellschaft

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es im deutschen Grundgesetz. Jegliche Diskriminierung wie zum Beispiel aus Gründen des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der sexuellen Ausrichtung ist sowohl in der nationalen als auch der supranationalen Gesetzgebung verboten. Auf Landes- und Kommunalebene gibt es seit 1996 das Bayerische Gleichstellungsgesetz und in Ingolstadt die Gleichstellungssatzung der Stadt Ingolstadt. Dennoch besagt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) aus dem Jahr 2017, dass „35,6 Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung mindestens einmal in den vorangegangenen 24 Monaten Diskriminierung erlebt hatten“. Auch in ihrem aktuellen Jahresbericht konstatierte die ADS einen steten Anstieg der Beratungsanfragen aufgrund von Diskriminierung – beispielhaft stieg alleine 2020 die Anzahl dieser Anfragen innerhalb eines Jahres um fast achtzig Prozent auf insgesamt 6.383 Gesuche. Integrationsbeiräte in Bayern äußern daher im Hinblick auf Politik und Verwaltung verstärkt den Bedarf, Konzepte für die Umsetzung von langfristigen strukturellen Maßnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln und zukünftig wirksamer gegen diese vorzugehen. Auf kommunaler, mit Ingolstadt vergleichbarer Ebene, verfügen die Städte Augsburg, Erlangen und Regensburg bereits über eingerichtete Antidiskriminierungsstellen.

Aufgabenbereiche einer Antidiskriminierungsstelle

Thematisch erfassen Antidiskriminierungsstellen ein breites Spektrum von potenziellen Diskriminierungsgründen. Dazu gehören:

  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht oder sexuelle Identität
  • sozialer Status
  • Alter
  • Behinderung
  • Religion oder Weltanschauung

Antidiskriminierung und die Nachhaltigkeitsziele der UN

Antidiskriminierung ist ein wichtiger Bestandteil der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) der Vereinten Nationen (United Nations, UN). Ziel 10 „Weniger Ungleichheiten“ und Ziel 5 „Geschlechtergleichheit“ behandeln daher auch explizit die Beendigung von Diskriminierung in all ihren Formen weltweit. Auch im Handlungsfeld „Vielfalt und Engagement“ der Nachhaltigkeitsagenda Ingolstadt ist die Förderung von Chancengleichheit und einer gleichberechtigten Stadtgesellschaft ein zentrales Ziel.