Neue Markierungen auf der Route im Süden
Mobilitätskonzept als Grundlage für Radverkehr
Seit der Verabschiedung des Mobilitätskonzeptes für den Radverkehr 2016 setzt Ingolstadt gezielt auf sichere und komfortable Fahrradrouten. Herzstück sind die elf Hauptrouten, die Radfahrer schnell und sicher durch die Stadt führen. Seit 2018 sind Maßnahmen an einigen Hauptrouten umgesetzt worden. So sind zum Beispiel im Jahr 2018 Fahrradstraßen entlang der Hauptroute 07 ausgewiesen worden, die nun neu markiert wurden. Die Route startet an der Konrad-Adenauer-Brücke und führt in die Hugo-Höllenreiner-Straße und weiter über die Parkstraße, Luitpoldstraße, Gemmingerstraße, Gustav-Adolf-Straße, Auf der Höhe bis zum Ortsausgangsschild.
Die neuen Markierungen sind im einheitlichen „Corporate Design“ gestaltet, was die Straßen übersichtlich und leicht wiedererkennbar macht. Das sorgt für mehr Orientierung und Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Besonders auffällig ist die Begleitlinie am Fahrbahnrand, die die Fahrradstraße noch besser sichtbar macht. Außerdem wurde das Fahrradstraßensymbol auf die Straße aufgebracht – so werden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrer noch deutlicher auf die spezielle Nutzung hingewiesen.
Damit der Radverkehr flüssig und zügig fließen kann, erhalten alle Fahrradstraßen an den Kreuzungen mit gleichrangigen Straßen Vorrang. Das bedeutet, Radfahrerinnen und Radfahrer können sicher und ohne unnötige Verzögerungen unterwegs sein.
Diese Verbesserungen sind eine direkte Reaktion auf die Anregungen aus der Politik und der Bevölkerung: Bisher waren Fahrradstraßen nicht immer gut erkennbar, was zu Unsicherheiten und Konflikten führte. Mit den neuen Markierungen wird der Radverkehr gebündelt, die Sichtbarkeit der Fahrradstraßen erhöht und langfristig gesteigert.
Was sind Fahrradstraßen?
Eine Fahrradstraße ist in erster Linie für den Radverkehr gedacht. In Ingolstadt ist auf den meisten Fahrradstraßen auch Kfz-Verkehr erlaubt, allerdings darf dieser den Radverkehr weder gefährden noch behindern. Autos dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren – das ist auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt. Man kann sagen, dass der Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen Gast ist und sich entsprechend verhalten sollte. Für alle Fahrzeuge gilt außerdem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Deutlich sichtbar ist die Markierung in der Hugo-Höllenreiner-Straße. © Stadt Ingolstadt / Rössle