Mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Ingolstadt
In Ingolstadt sind mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder beschlossen worden. Bei jedem Bauvorhaben sind grundsätzlich neben Kfz-Stellplätzen auch Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl auf dem Baugrundstück herzustellen. Um den geänderten Bedürfnissen an das Verkehrsmittel Fahrrad im Zuge der Mobilitätswende Rechnung zu tragen, hat der Stadtrat am 26. Juli 2022 eine Aktualisierung der städtischen Fahrradabstellplatzsatzung beschlossen, die zum 29. September in Kraft getreten ist.
Aktualisierung der Fahrradabstellplatzsatzung
Im Wesentlichen wurden die Anforderungen an die Qualität der Fahrradabstellmöglichkeiten verbessert. So wurden Mindestgrößen, Möglichkeiten eines diebstahlsicheren Anschließens, die Verpflichtung jeden zehnten Stellplatz für Lastenräder/Fahrräder mit Radanhänger auszubilden sowie jeden fünften Stellplatz bei Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten und bei Büro- und Verwaltungsgebäuden mit einer Lademöglichkeit auszustatten neu in die Satzung aufgenommen. Zudem wird die Möglichkeit eingeräumt bei Verkaufsstätten der Nahversorgung 20 Prozent der Kfz-Stellplätze in Fahrradabstellplätze umzuwandeln, da zunehmend das (Lasten-)Fahrrad den PKW beim Einkauf für den täglichen Bedarf ersetzt. Die Anzahl der herzustellenden Fahrradabstellplätze bei Wohnungen von 40 Quadratmetern bis 120 Quadratmeter wurde von 1,5 auf zwei Stellplätze, über 120 Quadratmeter von zwei auf drei Stellplätze sowie bei Wohnungen für Studierende von 0,5 auf einen Stellplatz pro Wohnung erhöht.
Die vorgenommenen Aktualisierungen der Satzung stellen einen Baustein zur Mobilitätswende dar. Insbesondere die Verbesserung der Qualität der Abstellanlagen im privaten Bereich trägt zur verstärkten Nutzung des Verkehrsmittels Fahrrad bei.